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öffentlich


Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen



Sachvortrag:

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßet Bürgermeister Krumm Herrn Öchsner vom Büro Auktor.
 
Auf Nachfrage vom MGR Simon informierte Herr Öchsner, dass ein Blendgutachten erst im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes erstellt wird.
 
Herr Öchsner vom Büro Auktor erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen. Folgende Beschlüsse wurden hierzu gefasst:
 
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die Veröffentlichung in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im selben Zeitraum statt.
 
Am Verfahren wurden 31 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
 
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihrerseits keine Anregungen und Hinweise zur 12. Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden:
·        Staatliches Bauamt Schweinfurt                                                       vom 12.09.2023
·        Deutsche Telekom Technik GmbH Würzburg                                 vom 14.09.2023
·        Handwerkskammer für Unterfranken Würzburg                              vom 19.09.2023
·        Regierung von Oberfranken als Bergamt Nordbayern Bayreuth      vom 11.10.2023
·        Amt für ländliche Entwicklung Würzburg                                        vom 04.10.2023
·        Regierung von Mittelfranken als Luftamt Nordbayern Nürnberg    vom 29.09.2023
·        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr Bonn                                                                       vom 14.09.2023
·        Autobahndirektion Nordbayern Nürnberg                                        vom 15.09.2023
·        Gemeinde Fuchsstadt                                                                        vom 17.10.2023
·        Markt Oberthulba                                                                              vom 05.10.2023                    
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
·      Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege München
·      Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen
·      Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Bad Kissingen - Bad Neustadt
·      Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Bad Kissingen
·      Abwasserzweckverband Thulba-Saale
·      Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen
·      Gemeinde Wasserlosen
·      Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf
·      Stadt Hammelburg
 
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben:
 
 
a)     Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 12.10.2023
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Ausbau erneuerbarer Energien
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Landschafts- und Ortsbild
 
Beschluss:
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Überschwemmungsgebiet
 
Beschluss:
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde im Rahmen der Beteiligung gehört und hat mit Datum vom 14.09.2023 eine Stellungnahme abgegeben, in der es feststellt, dass durch die Photovoltaik-Anlage die Hochwasserrückhaltung, der Wasserstand sowie der Abfluss des Hochwassers nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Auf diese Stellungnahme sowie die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Bitte lassen Sie uns nach Abschluss die rechtskräftige Fassung des geänderten Flächennut-zungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLpIG) an folgende E-Mail-Adresse zukommen: poststelle@reg-ufr.bayern.de.
 
Beschluss:
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Nach Abschluss der Planung wird der Regierung von Unterfranken eine entsprechende Planausfertigung zugesendet.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
b)     Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 12.10.2023
 
Beschluss:
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die einschlägigen rechtlichen Vorgaben werden beachtet.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Ausbau erneuerbarer Energien
 
Beschluss:
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Landschafts- und Ortsbild
 
Beschluss:
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Überschwemmungsgebiet
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde im Rahmen der Beteiligung gehört und hat mit Datum vom 14.09.2023 eine Stellungnahme abgegeben, in der es feststellt, dass durch die Photovoltaik-Anlage die Hochwasserrückhaltung, der Wasserstand sowie der Abfluss des Hochwassers nicht nachteilig beeinträchtigt werden. Auf diese Stellungnahme sowie die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
-         Städtebauliche Stellungnahme
 
Beschluss:
 
Der Markt Elfershausen stellt fest, dass die räumliche Nähe zur Hotelanlage und der Schlossanlage sowie die Sichtverbindung zum Baudenkmal der Trimburg sowohl im Rahmen der Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch im Umweltbericht ausführlich behandelt werden. Es wird auf die optische Vorbelastung durch die bestehenden angrenzenden Bebauungs- und Nutzungsstrukturen hingewiesen. Auch wird festgestellt, dass ein wesentlicher Teilbereich des Planungsgebietes bereits im Rahmen einer Parkplatznutzung befestigt wurde und somit keine landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahmen der Regierung von Unterfranken und dem Regionalen Planungsverband verwiesen, die für den Planungsbereich eine entsprechende Vorbelastung feststellen.
Ebenso verweist der Marktgemeinderat auf die Ausführungen der Begründung zu der im Zusammenhang mit der Freifeld-Photovoltaikanlage vorgesehene Nutzung der Dachflächen der angrenzenden Gewerbebrache im Zuge der Wiedernutzbarmachung dieses Bereiches. Weitergehende Beurteilungen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind den nachfolgenden rechtswirksamen Planungen mit einer höheren Detailschärfe vorbehalten. Inwieweit in diesem Zusammenhang eine konkrete Analyse der Auswirkungen auf die umgebenden Landschaftsteile erfolgen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend abgeschätzt werden.
Da die Anlage im baulichen Zusammenhang mit der Wiedernutzbarmachung der angrenzenden Gewerbebrache konzipiert ist und überwiegend eine Eigentumseinheit mit der Gewerbebrache bildet, ist eine zeitliche Begrenzung der Nutzung nicht vorgesehen. Somit ist eine entsprechende Rückbauverpflichtung nicht beabsichtigt. Hierzu wird auch auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Markt Elfershausen und den zukünftigen Anlagenbetreiber verwiesen, die Gegenstand der weiteren Planungen werden.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
-         Immissionstechnische Stellungnahme
Beschluss:
Der Markt Elfershausen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass östlich des Planungsbereiches im relevanten Abstand lediglich die Gewerbebrache sowie Garagenanlagen liegen, die die noch weiter östlich liegenden Baustrukturen abschirmen. Westlich sind im relevanten Abstand keine entsprechenden baulichen Einrichtungen vorhanden
Inwieweit auf Grund der anzunehmenden Ausrichtung der Modulelemente ein Blendgutachten erforderlich ist, wird im Rahmen der weiterführenden rechtswirksamen Planungen beurteilt.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf seine dementsprechenden Aussagen in den Planungsunterlagen. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde am Verfahren beteiligt. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes wird festgestellt, dass durch die Photovoltaik-Anlage die Hochwasserrückhaltung, der Wasserstand sowie der Abfluss des Hochwassers nicht nachteilig beeinträchtigt werden.  In diesem Zusammenhang verweist der Marktgemeinderat auf den Hinweis des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen bezüglich der derzeit angestrebten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach für derartige Vorhaben eine entsprechende Beantragung erleichtert wird.
Die genannten Anregungen und Hinweise werden bei der weiteren Planung entsprechend berücksichtigt. Sie werden ggf. durch entsprechende Festsetzungen, nachrichtliche Übernahmen oder Hinweise in die nachfolgenden rechtswirksamen Planungen einfließen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
-         Ergänzung Wasserwirtschaftliche Stellungnahme
Beschluss:
Der Markt Elfershausen weist darauf hin, dass sich die vorliegende 12. Änderung des Flächennutzungsplanes ausschließlich auf die Darstellung der Sondergebietsfläche für die Errichtung einer Freifeld-Photovoltaikanlage begrenzt. Hier liegt eine teilweise Überlagerung mit dem Überschwemmungsgebiet vor.
Die aufgeführten angedachten Nutzungen beziehen sich nach derzeitigem Planungsstand ausschließlich auf den Bereich der bestehenden Gewerbebrache (ehemalige Schäffler-Werke) und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes. Die aufgeführten derzeit angedachten Maßnahmen liegen außerhalb des Überschwemmungsbereiches und sind somit nicht Gegenstand einer möglichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 76 WHG.
Der Bereich der Gewerbebrache wird ggf. in einem separaten Bauleitplanungsverfahren unabhängig von der Sondergebietsfläche behandelt.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
Beschluss:
 
Im Umweltbericht wird unter 3.4 "anderweitige Planungsmöglichkeiten" ausführlich erläutert, dass das vorliegende Projekt im technisch-wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Wiedernutzbarmachung der nordöstlich angrenzenden Gewerbebrache steht und daher ein direkter räumlicher Zusammenhang zwingend erforderlich ist. Im Rahmen der weiterführenden verbindlichen Planungen wird diese Verzahnung der miteinander kumulierenden Teilprojekte detailliert.
Der Markt Elfershausen stellt fest, dass der Planungsbereich in sämtlichen Kartendarstellungen des Landesentwicklungskonzeptes als Siedlungsgebiet eingestuft ist. Die südwestlich und westlich angrenzenden Bereiche werden als überwiegend beeinträchtigte Auen-Funktionsräume mit einer hohen Eignung für naturbezogene Erholung bezeichnet. Ziele für die südwestlich des Planungsbereiches gelegenen Teilflächen sind die Förderung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden und die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionsräumen und Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern. Die geplante angrenzende Nutzung als Sondergebietsfläche Freifeld-Photovoltaik stellt eine wesentlich geringere Beeinträchtigung der angestrebten Entwicklung als die bisher im Flächennutzungsplan dargestellte gewerbliche Nutzung dar.
In Bezug auf das Landschaftsbild und das Landschaftserleben wird der südwestlich an das Planungsgebiet angrenzende Bereich mit einer als mittelhoch und somit überdurchschnittlichen Lärmbelastung durch Verkehrslärm bewertet. Ebenfalls als Negativkriterium werden hier die südlich, nördlich und westlich bestehenden dammgeführten Verkehrstrassen genannt. Für den Planungsbereich liegt aufgrund der Bewertung als Siedlungsbereich keine Bewertung vor. Ebenso ist sowohl das Planungsgebiet als auch die angrenzenden Flächen als Bereich mit zeitweise hoher Schadstoffbelastung in einem stark inversionsgefährdeten Gebiet dargestellt. Somit ist hier nur von einer eingeschränkten Möglichkeit und Qualität des Landschaftserlebnisses auszugehen.
Der südwestlich angrenzende Bereich wird als Gebiet mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer ruhigen naturbezogenen Erholung gewertet. Hier wird empfohlen, dass Nutzungen und Nutzungsänderungen in der Landschaft nur mit Rücksicht auf die hervorragende Erholungsfunktion erfolgen sollen. Dies trifft jedoch, mit Ausnahme der Siedlungsgebiete und somit des Planungsbereiches, für den gesamten Gemarkungsbereich von Elfershausen zu. Somit ist die Darstellung, gegenüber der Darstellung des Planungsbereiches als Siedlungsgebiet, als Negativkriterium für andere Standorte in der Gemarkung zu werten.
Gleichzeitig werden die südwestlich und westlich angrenzenden Bereiche als Flächen mit überwiegend hohen möglichen Beeinträchtigungen der aktuellen Lebensraumqualität durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft dargestellt.
Ebenso sind überwiegend hohe mögliche Beeinträchtigung des Entwicklungspotentials für seltene und gefährdete Lebensräume durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft angezeigt.
Durch die angrenzend geplante Sondergebietsnutzung ist von einer Verringerung dieser Stoffeinträge auszugehen.
Zusammenfassend stellt die Sondergebietsdarstellung im Flächennutzungsplan keinen Widerspruch zu den Aussagen des Landesentwicklungskonzeptes dar.
Somit sind die wesentlichen abwägungsrelevanten Belange bei der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt und werden auch entsprechend gewürdigt.
 
Die irrtümlich genannte Gemarkung im Umweltbericht wir entsprechend korrigiert.
Die Anmerkungen zum speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag werden im Rahmen der weiteren Planungsschritte, insbesondere des Bebauungsplanes, berücksichtigt.
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Planung um eine Änderung des Flächennutzungsplanes und somit um einen vorbereitenden Bebauungsplan handelt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die entsprechenden Aussagen des Umweltberichtes zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen, in dem die in § 1 Abs. 6 Nr. 7, a bis j BauGB einzeln behandelt werden. Konkretere Angaben, z.B. in Bezug auf die Kompensation des Eingriffs können erst auf der Ebene eines Bebauungsplanes abschließend in Bezug auf den dann konkret bekannten Umfang des Eingriffes erfolgen. Auf der Basis des Flächennutzungsplanes sind derart konkrete Beurteilungen nicht möglich und auch nicht erforderlich. Diese sin der konkreten und verbindlichen Bauleitplanung vorbehalten
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Ohne MGR Englert
 
-         Stellungnahme Gesundheitsamt
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
d)     Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vom 14.09.2023
 
Beschluss:
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Im Rahmen der nachfolgenden rechtswirksamen Planungen werden die entsprechenden Maßnahmen konkret betrachtet und ggf. rechtsbindend festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
            Bad Neustadt a. d. Saale vom 25.10.2023
 
Bereich Landwirtschaft:
 
1. Agrarstrukturelle Belange
 
Der Markt Elfershausen stellt fest, dass der überplante Bereich des kommunalen Grundstückes 1471 derzeit bereits überwiegend biotopkartiert ist und einer landwirtschaftlichen Nutzung somit nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Das Flurstück 1472 weist am östlichen Rand eine großflächige Versiegelung in Form von Parkplätzen, Wegflächen und Löschwassereinrichtungen bzw. Versorgungeinrichtungen auf. Gleichzeitig sind erhebliche Teilflächen dieses Grundstücks durch Strauch- und Baumbewuchs bedeckt. Somit stehen bereits bisher nur ca. 65 % dieses Grundstückes einer landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Ebenso sind Teilbereiche durch Kanaltrassen und dementsprechend mit Schachtstandorten belegt.
Die gemeindeeigenen Grundstücke 1473, 1474 und 1475 stellen ebenfalls einen Trassenkorridor für die Entwässerungsleitungen des Marktes Elfershausen dar und stehen daher einer landwirtschaftlichen Nutzung nur sekundär zur Verfügung. Insofern geht der Marktes Elfershausen nicht von einer erheblichen Einschränkung der Landwirtschaft durch die vorgesehene Maßnahme aus.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2. Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe
 
Beschluss:
 
Der Markt Elfershausen kann aufgrund der relativ geringen in Anspruch genommenen Grünlandflächen die Argumentation der Existenzgefährdung nicht nachvollziehen, zumal von Seiten des betroffenen Landwirtes keine entsprechenden Aussagen vorgebracht wurden. Ebenfalls weist dar Marktgemeinderat darauf hin, dass die betroffenen Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als Gewerbegebietsflächen bzw. als Verkehrsflächen dargestellt und somit bereits seit längerem für eine baulichen Nutzung vorgesehen sind. Die Forderung zur Bereitstellung von Ersatzflächen entbehrt einer zutreffenden rechtlichen Grundlage und wird somit zurückgewiesen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
3. Hinweis Schutzgut Boden
 
 
Der Markt Elfershausen weist darauf hin, dass es sich bei den bewirtschafteten Flächen bereits jetzt um Grünland mit teilweiser Biotopkartierung handelt. Da es sich bei dem Eigentümer der betroffenen Flächen um den Markt Elfershausen sowie um den Investor der Maßnahme handelt, sind sämtliche Eigentümer von der vorliegenden Situation informiert.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
4. Hinweise zum Bodenschutz:
 
Beschluss:
Nach Kenntnis des Marktes Elfershausen bzw. dem Eigentümer des Grundstückes Flurnummer 1472 befinden sich innerhalb des Planungsbereiches keine landwirtschaftlichen Drainagen. Ebenso ist nicht von erheblichen Fundamentgründungen auszugehen, die über die bisherige Bestandssituation innerhalb des Planungsgebietes hinausgehen.
Im Rahmen des Bebauungsplanes werden entsprechende Festsetzungen getroffen, die eine Verdichtung des Bodens, die über die im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung bereits erfolgten Verdichtungen hinausgehen, ausschließen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
5. Rückbauverpflichtung
 
Da es sich bei dem Betreiber der Freifeld-Photovoltaikanlage gleichzeitig um den Grundstücksbesitzer des Grundstückes Flurnummer 1472 handelt und eine baulich-funktionaler Zusammenhang mit der Wiedernutzbarmachung der angrenzenden Gewerbebrache handelt, ist eine zeitliche Begrenzung der Nutzung nicht vorgesehen. Ebenfalls ist, aufgrund der Eigentumsverhältnisse, nicht von einer Entstehung einer "Solarruine" auszugehen. Daher sieht der Markt Elfershausen die Regelung über den bestehenden städtebaulichen Vertrag als ausreichend.
 
 
 
 
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
6. Landwirtschaftliche Emissionen und Nutzung der angrenzenden Flächen
 
Beschluss:
 
Die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung wird durch die geplanten Maßnahmen nicht eingeschränkt. Im Bebauungsplan wird eine entsprechende rückversetzte Errichtung der Zaunanlagen festgesetzt. Eine Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Wegen ist nicht vorgesehen. Die Erschließung erfolgt ausschließlich über öffentliche Straßen. Bezüglich möglicher Staubemissionen wird ein entsprechender Hinweis in den späteren Bebauungsplan aufgenommen.
Bezüglich der Aussagen zum Steinschlag weist der Marktgemeinderat darauf hin, dass dies nicht nur eine Beeinträchtigung angrenzender Nutzungen, sondern auch eine Gefährdung von Passanten darstellt. Daher ist der betroffene Landwirt grundsätzlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Gefährdungen zu unterbinden.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
13
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Ohne MGR Simon
 
7. Hinweis Bodenkontamination
 
 
Das Ansinnen des Betreibers ist die Erzeugung von elektrischem Strom mit intakten Modulen. Allein deshalb würden defekte Module sehr schnell ersetzt werden. Bei den cadmiumhaltigen Solarzellen handelt es sich um Dünnschichtsolarzellen. Diese Solarzellen haben gegenüber den üblichen Solarzellen den Nachteil, dass sie einen deutlich niedrigeren Wirkungsgrad und somit einen höheren Flächenbedarf besitzen. Somit ist im vorliegenden Gebiet nicht von einem Einsatz entsprechender cadmiumhaltiger Module auszugehen.
Die bei den herkömmlichen Modulen gängigen Blei-Lötstellen werden durch eine wasserdichte transparente Deckschicht und eine Trägerplatte in der Regel jeweils in Form einer Glas- bzw. Kunststoffplatte eigebettet und verklebt bzw. verschmolzen. Die wasserdichte Konstruktion dieser Verbindung ist die Voraussetzung für die Leitfähigkeit der Lötverbindung und somit der Funktion des Solarmoduls. Selbst bei einem erheblichen Schaden des Modulelementes ist, durch den geringen Querschnitt der Lötstellen, auch dann nicht von einer erheblichen Kontaminierung durch ausgeschwemmte Schwermetalle auszugehen.
Es wird kein entsprechender zusätzlicher Handlungsbedarf gesehen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
8. Pflanzmaßnahmen
 
Beschluss:
 
Die Art und der Umfang der erforderlichen Kompensationen kann aufgrund der vorliegenden Flächennutzung im Planungsbereich noch nicht abgeschätzt werden. Grundsätzlich wird angestrebt, die erforderlichen Kompensationen innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Sondergebietsfläche zu erbringen, um so keine zusätzlichen Flächen in Anspruch zu nehmen. Dies ist jedoch Bestandteil der rechtswirksamen Bauleitplanung und kann daher an dieser Stelle nicht abschließend behandelt werden.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
9. Weitere Hinweise
 
Beschluss:
 
Der betroffene Landwirt ist bereits von der Planung informiert und wird rechtzeitig vor Baubeginn über den geplanten Zeitablauf in Kenntnis gesetzt.
Eine zeitweise Inanspruchnahme von Flurwegen ist nicht vorgesehen, da die gesamte Zufahrt während der baulichen Maßnahmen über öffentliche Straßen erfolgt.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Bereich Forsten:
 
Beschluss:
Der Markt Elfershausen nimmt die Aussagen zur Kenntnis und weist darauf hin, dass eine entsprechende Freihaltung zwischen der Unterkante der Einfriedung und der anstehenden Geländeoberkante, auch aus Sicht der Wasserwirtschaft, bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplanes angedacht ist.


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
f)      Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 24.10.2023
 
Der Markt Elfershausen nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Die bestehenden Leitungstrassen werden sowohl in die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch in die nachfolgenden rechtswirksamen Planungen integriert. Die genannten Schutzabstände sind zu berücksichtigen. Der Hinweis bezüglich der Netzverträglichkeitsstudie wird an den Investor weitergeleitet.
Die Bayernwerk Netz GmbH wird auch weiterhin an den Bauleitplanungen des Marktes Elfershausen beteiligt.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
g)     Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Bad Kissingen vom 19.09.2023
Beschluss:
 
Nach Kenntnis des Marktgemeinderates liegt eine ausreichende Ausrüstung der örtlichen Feuerwehr vor.
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass es sich im vorliegenden Fall um die Änderung des Flächennutzungsplanes handelt. Konkrete Maßnahmen wie bauliche Maßnahmen zum Brandschutz, die Bereithaltung von Flächen für die Feuerwehr oder die Löschwasserbereitstellung sind primär Gegenstand der zukünftigen rechtwirksamen Bauleitplanung bzw. der Erschließungs- oder Eingabeplanung und können daher auf der Basis des Flächennutzungsplanes nicht abschließend behandelt werden.
Daher sind diese Belange in den weiterführenden Planungen zu berücksichtigen.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass aus Sicht der Brandschutzdienststelle keine grundsätzlichen Belange einer möglichen Umsetzung der geplanten Flächennutzung entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
h)     Stellungnahme des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V.  vom 23.10.2023
 
Der Markt Elfershausen stellt fest, dass die biotopkartierte Fläche derzeit landwirtschaftlich als Wiese genutzt wird. Der konkrete Umgang mit der biotopkartierten Fläche innerhalb des in der Flächennutzungsplanänderung dargestellten Sondergebietsfläche ist Gegenstand der nachfolgenden rechtswirksamen Bauleitplanung. Da die Blütezeit des Wiesenknopfes im Zeitraum Juli bis August und somit im Allgemeinen nach der ersten Wiesenmahd liegt wird im Regelfall eine Samenbildung verhindert. Somit ist durch den Verzicht auf die extensive Wiesennutzung in den Grünbereichen der Freifeld-Photovoltaikanlage allgemein von einer besseren potentiellen Verbreitung des dunklen Wiesenknopfes und somit von einer Verbesserung potentieller Lebensräume des Wiesenknopf-Ameisenbläulings auszugehen.
Die erwähnten Höhlenbäume, sowie alle übrigen umweltrelevanten Strukturen werden im Rahmen des nachfolgenden rechtswirksamen Bauleitplanungsverfahrens detailliert erhoben, beurteilt und im Rahmen dieser Planung berücksichtigt. Bezüglich der Errichtung von Photovoltaikmodulen auf den Dachflächen der Gewerbebrache wird auf die entsprechenden Aussagen im Rahmen der Planungsunterlagen verwiesen.
 
Der Markt Elfershausen weist darauf hin, dass durch die Ausführungen der Anlage 2 zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nachgewiesen wurde, dass eben keine Beeinträchtigung der Hochwasserausdehnung, der Fließgeschwindigkeit und des Hochwasserabflusses durch die vorliegenden Sondergebietsnutzung zu erwarten ist. Dies wurde vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen als zuständiger Fachbehörde bestätigt. In diesem Zusammenhang verweist der Marktgemeinderat auch auf den im Februar 2023 vom Bundesrat zugestimmten Antrag für die Zulässigkeit von Errichtungen von Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Zu Aussagen im speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
 
Beschluss:
 
Der Vorentwurf des speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages dient als Grundlage für die Behandlung im Rahmen des rechtswirksamen Bauleitplanes. Die zu betrachtenden Arten werden im weiteren Verfahren mit der Unteren Naturschutzbehörde als zuständiger Fachbehörde vertiefend abgestimmt. Die Sicherung der Baumhöhlen im Rahmen von evtl. notwendigen Fällarbeiten sind gängige Praxis und werden üblicherweise in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durchgeführt. Die mögliche Alternative der der Bereitstellung entsprechender Nistkästen im Rahmen der weiterführenden Planung wird jedoch nicht ausgeschlossen.
Von Seiten des Marktgemeinderates wird festgestellt, dass durch die Art der Sondergebietsnutzung grundsätzlich keine Außenbeleuchtung vorgesehen ist und daher auch keine Anstrahlung der Fledermausquartiere erfolgen kann.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Zur Zusammenfassung
 
Der Marktgemeinderat verweist auf seine vorausgegangene Beschlussfassungen. An der vorliegenden Darstellung der Flächennutzungsplanänderung wird daher festgehalten.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
i)       Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt vom 27.10.2023
 
Beschluss:
 
Der Markt Elfershausen stellt fest, dass die Maßnahmen in Einbeziehung und auf Veranlassung der aktuellen Eigentümer der umliegenden Betriebsstätten erfolgt. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass in den letzten Jahrzehnten im vorliegenden Bereich kein Bedarf an gewerblichen Bauflächen an den Markt Elfershausen herangetragen wurde. Ebenso wird auf die bisher ungenutzte Gewerbebrache des Schäffler-Areals verwiesen, für das in den letzten Jahren ebenfalls keine Fortführung der Gewerbenutzung entstanden ist. Somit ist davon auszugehen, dass am vorliegenden Standort kein akuter Bedarf an gewerblichen Bauflächen besteht, sodass auf eine zeitnahe Ausweisung an anderer Stelle verzichtet werden kann. Ebenso wird auf die weiterhin im Flächennutzungsplan verbliebenen gewerblichen Bauflächen verwiesen.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
j)      Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom 25.10.2023
 
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und stellt fest, dass die genannten Fachbehörden am Verfahren beteiligt wurden. Auf die Stellungnahmen dieser Fachbehörden sowie die daraus resultierenden Beschlussfassungen wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
k)     Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 14.09.2023
Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis.
Die PLEdock GmbH wird sowohl an der Fortführung des vorliegenden Verfahrens sowie an den nachfolgenden rechtswirksamen Bauleitplanungs-verfahren beteiligt.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
l)       Stellungnahme der DB AG - DB Immobilien vom 29.09.2023
 
Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat geht davon aus, dass eine Beeinträchtigung des Bahnbetriebes durch die Errichtung der Freifeld-Photovoltaikanlage in einer Entfernung von ca. 210 m oder eine Auswirkung auf die Sondergebietsnutzung durch Emissionen aus dem Bahnbetrieb nicht anzunehmen ist, zumal zwischen der Sondergebietsfläche und der Bahntrasse bereits ein bestehenden Gewerbeunternehmen angesiedelt ist.
Eine Beeinträchtigung des Zuganges zum Bahnkörper durch die Sondergebietsausweisung ist ebenfalls nicht anzunehmen.
Durch die Art der Nutzung ist nicht von der Erforderlichkeit eines schalltechnischen Gutachtens auszugehen, sodass eine Anforderung von Verkehrsdaten nicht notwendig ist.
Sollten im Rahmen der Baumaßnahmen nicht identifizierbare Kabelleitungen vorgefunden werden wird die DB Immobilien davon in Kenntnis gesetzt.
Eine Querung der Bahntrasse durch Leitungstrassen und Verkehrswege ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Ansonsten wird die Stellungnahem zur Kenntnis genommen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
m)  Privateinwender 1 -9
Hier handelt es sich um neun inhaltsgleiche Stellungnahmen. Die Beschlussfassung gilt daher für alle neun Privateinwender
 
Beschluss:
 
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass es sich bei der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes um einen vorbereitenden Bauleitplan handelt. Dieser bildet die Grundlage für eine mögliche zukünftige Aufstellung eines Bebauungsplanes als rechtswirksamen Bauleitplan innerhalb dieser Sondergebietsfläche. Eine Genehmigung einer baulichen Maßnahme in diesem Bereich ist erst nach Rechtskraft eines Bebauungsplanes möglich und liegt somit in keiner Weise vor.

Bei der nun erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB handelt es sich um die erste Anhörung der Bürger zu einer möglichen Erstellung einer Freifeld-Photovoltaikanlage innerhalb dieses Planungsbereiches. Den Bürgern wird im Rahmen des weiteren Bauleitplanungsverfahrens sowohl zur Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zu einer möglichen zukünftigen Aufstellung eines Bebauungsplanes noch mehrfach Gelegenheit zur Planeinsicht und zur Äußerung gegeben. Dies ist so durch das Baugesetzbuch festgelegt und somit zwingend von Markt Elfershausen als Träger der Planungshoheit zu berücksichtigen.

Der Vorteil für den Markt Elfershausen im Rahmen der Errichtung der Freifeld-Photovoltaikanlage in diesem Bereich liegt darin, dass er als Eigentümer von Teilflächen des Planungsgebietes eine feste jährliche Pachteinnahme erhält, die wesentlich über den bisherigen Pachteinnahmen durch die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen liegt. Die zusätzlichen Einnahmen stehen dann für gemeindliche Projekte zur Verfügung.

Grundsätzlich ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien Ziel der Bundesregierung sowie des Freistaates Bayern und wird sowohl im Landesentwicklungsprogramm Bayern als auch im für den Markt Elfershausen zutreffenden Regionalplan Main-Rhön gefordert. Der Markt Elfershausen ist ebenfalls grundsätzlich bestrebt die Versorgung mit erneuerbaren Energien weitmöglichst regional zu verwirklichen, um so die Notwendigkeit der Errichtung von überregionalen Versorgungsleitungen so gering wie möglich zu halten.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Folgenutzung der bestehenden Parkplatzbrache im südlichen Teilbereich des Planungsgebietes. Dieser großflächig versiegelte aber ungenutzte Bereich bildet einen Teilbereich der Gewerbebrache des ehemaligen Schäffler-Areals und somit eine Konversionsfläche. Wenn eine derart großflächige Versiegelung mit sämtlichen negativen Folgen für den Naturhaushalt und einer Belastung der örtlichen Kanalisation vorliegt, sollte zumindest eine sinnvolle Nutzung des Areals erfolgen.
Allgemein ist ein zusammenhängendes Nutzungskonzept mit der Wiederbelebung der restlichen Gewerbebrachen des Schäffler-Areals vorgesehen.

Bei dem Investor handelt es sich um ein Unternehmen, das ansonsten ausschließlich mit der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen beschäftigt ist. Der Vorwurf der Verbesserung der CO2- Bilanz trifft somit nicht zu.

Ebenso stellt der Marktgemeinderat fest, dass einerseits das Planungsumfeld maßgeblich von gewerblichen Baustrukturen geprägt ist und für den Änderungsbereich im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ebenfalls die Errichtung von Gewerbestrukturen vorgesehen ist. Der Planungsbereich wird derzeit großflächig landwirtschaftlich als Wiese genutzt.

Mögliche Maßnahmen zur verbesserten Einbindung in die umliegenden Strukturen sind der konkreten und rechtswirksamen Bauleitplanung (dem Bebauungsplan) vorbehalten. Eine rechtswirksame Umsetzung auf der Ebene des Flächennutzungsplanes ist nicht möglich.
Sämtliche Kosten, die durch die Planung entstehen werden vom Investor getragen, wobei der Markt Elfershausen weiterhin die vollständige ihm gesetzlich übertragene Planungshoheit behält.

Im südlichen Bereich der Flächennutzungsplanänderung bildet der Wirtschaftsweg, in Verlängerung mit der Grenze des dort bereits bestehenden Betriebsstrukturen eines Bauunternehmens die natürliche Grenze der Entwicklung. Darüber hinaus sollen die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen beibehalten werden.

Im nördlichen Bereich wird die Grenze durch die bisher im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Trasse der ehemals geplanten Umgehungsstraße und das daraus resultierende Grundeigentum des Marktes Elfershausen gebildet.

Die dargestellte Sondergebietsfläche besitzt eine Größe von ca. 3,67 ha. Kein Grundstückseigentümer hat das Recht eine Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan zu fordern. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ausschließlich in der Planungshoheit des Marktes Elfershausen.

Das Nutzungskonzept der Dillinger Group betrifft vorrangig den Bereich der bestehenden Gebäudestrukturen der Gewerbebrache und ist somit nur beschränkt mit der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplanes verbunden. Für den Bereich sind zwar verschiedenen Arten der Nutzung angedacht. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde jedoch bisher bewusst keine endgültige Entscheidung im Hinblick auf die Nutzungen getroffen. Durch mögliche staatliche Fördermittel über das derzeit erarbeitete
ISEK - Programm könnten einzelne z.B. soziale bauliche Maßnahmen, die normalerweise rein wirtschaftlich für ein Unternehmen nicht tragbar wären, innerhalb der Gewerbebrache umgesetzt werden. Daher wurde die endgültige Entscheidung über die konkrete Nutzung des Areals der Gewerbebrache zurückgestellt, um im Vorfeld die Grundlagen möglicher Förderfähigkeiten abzuklären. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und wird daher an dieser Stelle nicht vertiefend behandelt.

Der bestehende Wirtschaftsweg, der sowohl als Radweg als auch Spazierweg genutzt wird, verläuft ca. 40 m bis 50 m südwestlich der dargestellten Sondergebietsfläche. Der Abstand zur bestehenden Naherholungsfläche beträgt ca. 70 m. Die eigentliche Freifeld-Photovoltaikanlage wird, aufgrund erforderlicher Grünstreifen, voraussichtlich erst in einer Entfernung von ca. 60 m zum Weg bzw. 80 m zur Naherholungsfläche entstehen. Zwar liegt eine direkte Sichtbeziehung zwischen der Wegfläche bzw. die Naherholungsfläche und dem Planungsbereich der Freifeld-Photovoltaikanlage vor. Diese Sichtbeziehung wird jedoch bereits wesentlich durch die im Anschluss an die Sondergebietsflächen bestehenden Gewerbestrukturen geprägt, sodass aus diesem Bereich nach Auffassung des Marktgemeinderates bereits eine erhebliche Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht.

In den Gestaltungsüberlegungen für einen zukünftigen Bebauungsplan sind bereits partielle Eingrünungen angedacht, die eine besserer Einbindung in die Landschaft ermöglichen. Dies ist jedoch Gegenstand nachfolgender Planungen und kann nicht abschließend auf der Ebene des Flächennutzungsplanes geregelt werden. Ein vollständiges Verdecken der Freifeld-Photovoltaikanlage ist jedoch nicht umsetzbar.

Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass in der Zeit vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023 die erste Bürgerbefragung in Form einer Beteiligung der Öffentlichkeit zum Teilprojekt der Freifeld-Photovoltaikanlage entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurde. In diesem Zusammenhang wurde die vorliegende und hier behandelte Stellungnahme abgegeben. Insofern wird der Vorwurf, dass keine Bürgerbefragung stattfindet, zurückgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
2
Persönlich beteiligt:
0

 
 



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Marktstr. 17, 97725 Elfershausen
Tel.: 09704/9110-0
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