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öffentlich


Billigungs- und Auslegungsbeschluss



 
Beschluss:

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass sowohl die vorgebrachten Anregungen wie zuvor beschlossen als auch folgende Änderungen in den Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" aufgenommen werden:
-      Festsetzung B 1.1 wird wie folgt ergänzt:
Der in der Planzeichnung mit "SO" bezeichnete Bereich wird nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik - Freiflächenanlage" festgesetzt.
Zulässig sind folgende Nutzungen:
- Anlagen zur Solarenergienutzung (Photovoltaikmodule / -anlagen)
- baulichen Einrichtungen für technische Nebenanlagen wie z.B. Übergabestationen, Trafostationen; Wechselrichter oder Einrichtungen zur Zwischenspeicherung von Energie.
- Einfriedungen
- landwirtschaftliche Nutzungen zwischen den Modulreihen
-      Festsetzung B 1.2 wird wie folgt geändert:
Die Flächen, die für diese Nebenanlagen in Anspruch genommen werden, dürfen einen Anteil von 1 % der Gesamtnettobauflächen nicht überschreiten.
-      Festsetzung C 1.1 wird wie folgt ergänzt:
Die Gebäudefassaden sind in Putz, Sichtbeton oder mit einer Holzverkleidung zu erstellen. Metallstationen sind ausschließlich in nichtreflektierenden, gedeckten Farben zulässig.
-      Festsetzungen C 4.1 und C 4.2 entfallen
Der Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" mit Begründung vom 12.05.2023 sowie dem Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 21.04.2023 werden gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2023 geändert und erhalten das Datum 11.12.2023. Der Bebauungsplanentwurf "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" und die dazugehörigen Textteile (Begründung, Umweltbericht mit integriertem Grünordnung und Eingriffs- / Ausgleichs - Bilanzierung, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie Blendgutachten vom 06.06.2023) werden vom Marktgemeinderat angenommen.
Der Bebauungsplanentwurf "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" wird gemäß              § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Bekanntmachung sowie die Durchführung der Beteiligung erfolgen durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH aus Würzburg.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 




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Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen
Marktstr. 17, 97725 Elfershausen
Tel.: 09704/9110-0
E-Mail: poststelle@elfershausen.de
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