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öffentlich


Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen



Sachvortrag:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im selbigen Zeitraum statt.
Am Verfahren wurden 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihrerseits keine Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" vorgebracht werden:
·        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
·        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
·        Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
·        Regierung von Mittelfranken als Luftamt Nordbayern
·        Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Nürnberg
·        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
·        Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - Gemeinde Aura a.d. Saale
·        Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - Markt Euerdorf
·        Markt Oberthulba
·        Staatliches Bauamt Schweinfurt
·        Gemeinde Fuchsstadt
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
·        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
·        Kreisfeuerwehrverband Landkreis Bad Kissingen
·        Handwerkskammer für Unterfranken           
·        Bund Naturschutz in Bayern e. V.
·        Bayerischer Bauernverband
·        Deutsche Bahn AG
·        Abwasserzweckverband Thulba-Saale
·        Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen
·        Gemeinde Wasserlosen
·        Stadt Hammelburg
 
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben, zu denen ein Beschlussvorschlag erarbeitet wurde.
Die Stellungnahmen wurden bekanntgegeben.
Folgende Beschlüsse wurden hierzu gefasst:
a)      Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 18.07.2023
1. Ausbau erneuerbarer Energien
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Planung den genannten Festlegungen des LEPs bzgl. Ausbau erneuerbarer Energien entspricht und diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2. Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Standortraum
 
2.1. Landschaft, Freiraum und Erholung
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung die Festlegungen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschafts- und Siedlungsbildes am vorliegenden Standort berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2.2. Natur und Artenschutz
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme der Naturschutzbehörde besonders beachtet werden muss.
Gemäß Stellungnahme vom 11.08.2023 besteht durch die Untere Naturschutzbehörde grundsätzlich Einverständnis mit der geplanten Photovoltaik-Anlage. Auf die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2.3 Landwirtschaft
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besonders zu beachten ist.
Der Marktgemeinderat weist zudem darauf hin, dass zwischen den Photovoltaikmodulen ein ökologischer Anbau von Gemüse auf den Flurstücken Nr. 1157, 1158, 1184 und 1185 vorgesehen ist. Ein Großteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen wird somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten. Durch den geplanten ökologischen Gemüseanbau und somit den Verzicht auf synthetische / chemische Komponenten, wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Festsetzungen für den Rückbau der Photovoltaik-Anlagen nach Beendigung des Betriebs sowie grünordnerische Maßnahmen getroffen, durch die die spätere Verfügbarkeit der Flächen für die Landwirtschaft sichergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2.4 Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Maßnahme seitens des Landesamts für Umwelt aus Sicht der Rohstoffgeologie zugestimmt werden kann.
Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2.5 Fulda-Main-Leitung
 
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Übertragungsnetzbetreiber TenneT und die Bundesnetzagentur bei der Auslegung nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen und eine entsprechende Abstimmung, falls notwendig, durchzuführen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Der Maßnahme wird seitens des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich zugestimmt. Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm. Partsch, MGR Simon

b)     Stellungnahme des regionalen Planungsverbands Main-Rhön vom 19.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Planung den genannten Festlegungen des LEPs bzgl. Ausbau erneuerbarer Energien entspricht und diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2. Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Standortraum
2.1. Landschaft, Freiraum und Erholung
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung die Festlegungen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschafts- und Siedlungsbildes am vorliegenden Standort berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
2.2. Natur und Artenschutz
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme der Naturschutzbehörde besonders beachtet werden muss.
Gemäß Stellungnahme vom 11.08.2023 besteht durch die Untere Naturschutzbehörde grundsätzlich Einverständnis mit der geplanten Photovoltaik-Anlage. Auf die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 

 
 
2.3 Landwirtschaft
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besonders zu beachten ist.
Der Marktgemeinderat weist zudem darauf hin, dass zwischen dem Photovoltaikmodulen ein ökologischer Anbau von Gemüse auf den Flurstücken Nr. 1157, 1158, 1184 und 1185 vorgesehen ist. Ein Großteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen wird somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten. Durch den geplanten ökologischen Gemüseanbau und somit den Verzicht auf synthetische / chemische Komponenten, wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Festsetzungen für den Rückbau der Photovoltaik-Anlagen nach Beendigung des Betriebs sowie grünordnerische Maßnahmen getroffen, durch die die spätere Verfügbarkeit der Flächen für die Landwirtschaft sichergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2.4 Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Maßnahme seitens des Landesamts für Umwelt aus Sicht der Rohstoffgeologie zugestimmt werden kann.
Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2.5 Fulda-Main-Leitung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Übertragungsnetzbetreiber TenneT und die Bundesnetzagentur bei der Auslegung nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen und eine entsprechende Abstimmung, falls notwendig, durchzuführen.
Der Marktgemeinderat nimmt weiter die Aussagen zur Kenntnis. Der Maßnahme wird seitens des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich zugestimmt. Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
c)      Stellungnahme des Landratsamts Bad Kissingen vom 04.08.2023
Stellungnahme der Fachstelle Wasserrecht vom 11.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt und stellt fest, dass aus Sicht der Fachstelle Wasserrecht zugestimmt wird, sofern die angebrachten Belange berücksichtigt werden. Daher beschließt der Marktgemeinderat, die in der Stellungnahme genannten Belange in den Entwurfsunterlagen zu berücksichtigen und entsprechende Ausführungen zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Stellungnahme der Fachstelle Tiefbauamt und Kreisstraßenverwaltung vom 12.07.2023
 
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass der Mindestabstand für die Errichtung baulicher Anlagen gemäß Art. 23 Abs. 1 BayStrWG von 15,00 m zum äußeren Rand der Fahrbahndecke eingehalten wird.
Es wird beschlossen das Blendgutachten der Solarpraxis Engineering GmbH vom 06.06.2023 in die Entwurfsunterlagen einfließen zu lassen, da das Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass "die potenziellen Sonnenlichtreflexionen der geplanten PV-Anlage Elfershausen-Langendorf zu keinem Zeitpunkt im Jahr in das Blickfeld der Fahrzeugführenden auf der Autobahn A 7 oder der Kreisstraße KG 42 gerichtet sein können und damit auch keine Blendwirkung hervorrufen. Der Abstandswinkel zur Blickachse beträgt zu jedem Zeitpunkt mehr als 50 °. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der A 7 und KG 42 bleiben zu jedem Zeitpunkt im Jahr gewahrt". Sofern der Modulwinkel angepasst werden muss, um der Höhenfestsetzung gerecht werden zu können, wird das bestehende Gutachten vom 06.06.2023 für den dann geplanten Winkel neu berechnet.

 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Stellungnahme der Fachstelle Immissionsschutz vom 27.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Zustimmung der Fachstelle Immissionsschutz bezüglich der Planung zur Kenntnis. Zudem wird auf das Blendgutachten der Solarpraxis Engineering GmbH vom 06.06.2023 verwiesen, dessen Ergebnisse in die Entwurfsunterlagen einfließen werden. Sofern der Modulwinkel angepasst werden muss, um der Höhenfestsetzung gerecht werden zu können, wird das bestehende Gutachten vom 06.06.2023 für den dann geplanten Winkel neu berechnet.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Stellungnahme der Fachstelle Brandschutz vom 14.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt, entsprechende Hinweise in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass im Plangebiet nach Aussage des Photovoltaik-Anlageplaners und -erstellers ausreichend Fahrgassen und Aufstellflächen für die Feuerwehr gemäß DIN 14090 freigehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Stellungnahme der Fachstelle Altlasten vom 11.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Stellungnahme der Fachstelle Städtebau vom 17.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und weist daraufhin, dass der Standort direkt westlich angrenzend an die Bundesautobahn A7 liegt und somit als vorbelastet gelten kann. Der Marktgemeinderat verweist auf das grundsätzliche Einverständnis der höheren Landesplanungsbehörde in der Stellungnahme vom 18.07.2023.
Die Solarmodule können in der Tat ein markantes Erscheinungsbild haben. Allerdings ermöglichen sie aufgrund ihrer festgesetzten Höhe (max. 3,50 m) auch eine weitere landwirtschaftliche Nutzung, wie zum Beispiel den Gemüseanbau. Zudem können sie problemlos mit gängigen landwirtschaftlichen Maschinen bewirtschaftet werden. Dies bietet eine interessante Möglichkeit, erneuerbare Energie und landwirtschaftliche Aktivitäten miteinander zu verbinden.
Der Marktgemeinderat weist zudem darauf hin, dass zwischen den Photovoltaikmodulen ein ökologischer Anbau von Gemüse auf den Flurstücken Nr. 1157, 1158, 1184 und 1185 vorgesehen ist. Ein Großteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen wird somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten.
Der Markt Elfershausen will mit der Bereitstellung der Sondergebietsflächen die Erzeugung von erneuerbaren Energien im Markt Elfershausen nachhaltig unterstützen und so den Anteil regenerativer Energieformen steigern. Der Markt ist bestrebt, ergänzend zu den bereits bestehenden regenerativen Energieerzeugungen aus Windkraft, eine zusätzliche Erzeugungsmöglichkeit auf der Basis der Freifeldphotovoltaik zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Stellungnahme der Fachstelle Gesundheitsamt vom 12.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Gesundheitsamtes Bad Kissingen Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben besteht.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.08.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die genannten Ausführungen in der Begründung, in dem Umweltbericht sowie der Plandarstellung mit integriertem Grünordnungsplan zu ergänzen bzw. anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
d)     Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom 12.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Maßnahme trotz der nahen randlichen Lage zum Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze VB GI 40 (Gips/Anhydrit) aus Sicht der Rohstoffgeologie (LfU) zugestimmt werden kann.
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange alle mit der Frühzeitigen Beteiligung gehört wurden. Von Seiten des Wasserwirtschaftsamts Bad Kissingen ist keine Stellungnahme eingegangen.
Auf die Stellungnahmen des Landratsamts Bad Kissingen sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 

 
e)      Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.08.2023
1. Agrarstrukturelle Belange
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass eine Vorabstimmung bezüglich der konkreten Lage mit der Unteren Naturschutzbehörde vorab stattfand. Die Gründe zur Auswahl der Lage wird im Umweltbericht erläutert.
Der Marktgemeinderat beschließt, den Gemüseanbau zwischen den Photovoltaikmodulen auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereiches als Festsetzung auf Bebauungsplanebene aufzunehmen. Ein Großenteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen werden somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten. Durch einen ökologischen Gemüseanbau und somit den Verzicht von synthetischen / chemischen Komponenten wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert.
Der Marktgemeinderat beschließt, für alle geplanten Maßnahmen zur Erhaltung und dem Betrieb der Photovoltaik-Anlagen sowie Pflegemaßnahmen als Festsetzung aufzunehmen, um die Befahrbarkeit auf den Feldwegen innerhalb des Geltungsbereiches sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
2.    Hinweis Schutzgut Boden
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Gemüseanbau unter dem Photovoltaikmodulen auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereiches als Festsetzung auf Bebauungsplanebene aufzunehmen.
Ebenso beschließt der Marktgemeinderat, Pflege- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen als Festsetzung auf Bebauungsplanebene aufzunehmen, um eine ackerbauliche Nutzung nach Rückbau der Module auf der Gesamtfläche sicherzustellen.
Die genannten Hinweise zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 

 
3.    Rückbauverpflichtung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass für die Flächen der "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" Pachtverträge zwischen dem Anlagenbetreiber und den Grundstückseigentümern bestehen. Entsprechende Bürgschaften werden, wie vertraglich vereinbart, mit Baubeginn zugestellt.
Der Marktgemeinderat beschließt daher, dass der Rückbau der Anlagenelemente spätestens            1 Jahr nach einer Beendigung der Sondergebietsnutzung erfolgen soll. Dies wird als Festsetzung im Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
4.    Landwirtschaftliche Emissionen und Nutzung der angrenzenden Flächen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die genannten Hinweise im Bebauungsplan zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
5.    Hinweis Bodenkontamination
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
6.    Pflanzmaßnahmen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass eine Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die geplanten Pflanzmaßnahmen nicht eintreten wird, da entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen sind. Entsprechende Festsetzungen sind im Bebauungsplan enthalten.
Die Empfehlung bezüglich des Ausgleichs wird berücksichtigt und die Festlegung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen wird in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
7.    Weitere Hinweise
Beschluss:
Der Marktgemeinderat hält fest, dass die betroffenen Landwirte bzgl. Flächeninanspruchnahme bereits informiert worden sind. Der Marktgemeinderat weist außerdem darauf hin, dass für die Flächen der "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" Pachtverträge zwischen dem Anlagenbetreiber und den Grundstückseigentümern bestehen.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Hinweis zur Nutzung bereits vorhandener Flurwege bei Bau und Betrieb der Anlage im Bebauungsplan aufzunehmen ist.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Bereich Forsten:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die geplante Einzäunung im nördlichen Teil sowie im südlichen Teil einen Abstand von 20 m zum Wald einhält. Daher beschließt der Marktgemeinderat, im Bebauungsplan den Abstand der Solarmodule zum Waldrand auf mindestens 30 m anzupassen und im Bebauungsplan festzusetzen. Somit werden hinreichende Abstandsflächen zum Wald eingehalten.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
f)       Stellungnahme der bayerischen Staatsforsten vom 28.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass die geplante Einzäunung im nördlichen Teil sowie im südlichen Teil einen Abstand von 20 m zum Wald einhält.

Daher beschließt der Marktgemeinderat, auf Bebauungsplanebene den Abstand der Solarmodule zum Waldrand auf mindestens 30 m anzupassen und im Bebauungsplan festzusetzen. Somit werden hinreichende Abstandsflächen zum Wald eingehalten.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
g)      Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 10.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass der Hinweis auf Rücksichtnahme auf die am Rande des Geltungsbereiches vorhandenen Tele-kommunikationslinien im Bebauungsplan aufgenommen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
h)     Stellungnahme des bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 31.07.2023
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis und beschließt, diese Hinweise noch zusätzlich mit in die Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 9 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
i)       Stellungnahme der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern vom 04.08.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme des LfU vom 12.07.2023. Da die Nutzung der Photovoltaik-Anlagen höchstwahrscheinlich temporär begrenzt und vor dem möglichen Heranrücken des Abbaus der Lagerstätte beendet sein wird, wird gestellt, dass der Maßnahme trotz der nahen randlichen Lage zum Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze VB GI 40 (Gips/Anhydrit) aus Sicht der Rohstoffgeologie zugestimmt werden kann.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
j)       Stellungnahme des Landesbunds für Vogelschutz i. Bayern e. V. vom 17.07.2023
.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die genannten Ausführungen im Bebauungsplan zu ergänzen bzw. einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
k)     Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken vom 27.06.2023
.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass in diesem Bereich keine unterirdischen Anlagen anderer Versorgungsunternehmen liegen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
l)       Stellungnahme des Bayernwerk Netz GmbH vom 03.08.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Dem Vorhabensträger bzw.  Projektentwickler liegt eine Netzanschlusszusage bis 30.06.2024 vor. Diese wird regelmäßig halbjährlich über nachgewiesene Projektfortschritte verlängert.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
m)   Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 19.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
2 ; 3. Bgm Partsch, MGR Simon
 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.
 

 
 



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