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öffentlich


Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen



Sachvortrag:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.07.2023 bis einschließlich 04.08.2023 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fand gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im selbigen Zeitraum statt.
Am Verfahren wurden 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass ihrerseits keine Anregungen und Hinweise zur                                            11. Flächennutzungsplanänderung vorgebracht werden:
·        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
·        Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt
·        Regierung von Mittelfranken als Luftamt Nordbayern
·        Eisenbahn-Bundesamt - Außenstelle Nürnberg
·        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
·        Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - Gemeinde Aura a.d. Saale
·        Verwaltungsgemeinschaft Euerdorf - Markt Euerdorf
·        Markt Oberthulba
·        Staatliches Bauamt Schweinfurt
·        Gemeinde Fuchsstadt
Nachfolgend aufgeführte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
·        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
·        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
·        Kreisfeuerwehrverband Landkreis Bad Kissingen
·        Handwerkskammer für Unterfranken           
·        Bund Naturschutz in Bayern e. V.
·        Bayerischer Bauernverband
·        Deutsche Bahn AG
·        Abwasserzweckverband Thulba-Saale
·        Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen
·        Gemeinde Wasserlosen
·        Stadt Hammelburg
 
Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegeben, zu denen ein Beschlussvorschlag erarbeitet wurde.
Die Stellungnahmen wurden bekanntgegeben.
Folgende Beschlüsse wurden hierzu gefasst:
1. Ausbau erneuerbarer Energien
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Planung den genannten Festlegungen des LEPs bzgl. Ausbau erneuerbarer Energien entspricht und diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2. Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Standortraum
 
2.1. Landschaft, Freiraum und Erholung
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung die Festlegungen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschafts- und Siedlungsbildes am vorliegenden Standort berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
2.2. Natur und Artenschutz
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme der Naturschutzbehörde besonders beachtet werden muss.
Gemäß Stellungnahme vom 11.08.2023 besteht durch die Untere Naturschutzbehörde grundsätzlich Einverständnis mit der geplanten Photovoltaik-Anlage. Auf die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2.3 Landwirtschaft
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besonders zu beachten ist.
Der Marktgemeinderat weist zudem darauf hin, dass zwischen den Photovoltaikmodulen ein ökologischer Anbau von Gemüse auf den Flurstücken Nrn. 1157, 1158, 1184 und 1185 vorgesehen ist. Ein Großteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen wird somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten. Durch den geplanten ökologischen Gemüseanbau und somit den Verzicht auf synthetische / chemische Komponenten wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Festsetzungen für den Rückbau der Photovoltaik-Anlagen nach Beendigung des Betriebs sowie grünordnerische Maßnahmen getroffen, durch die die spätere Verfügbarkeit der Flächen für die Landwirtschaft sichergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2.4 Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und weist darauf hin, dass der Maßnahme seitens des Landesamts für Umwelt aus Sicht der Rohstoffgeologie zugestimmt werden kann.
Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2.5 Fulda-Main-Leitung
 
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Übertragungsnetzbetreiber TenneT und die Bundesnetzagentur bei der Auslegung nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen und eine entsprechende Abstimmung, falls notwendig, durchzuführen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Der Maßnahme wird seitens des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich zugestimmt. Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
b)     Stellungnahme des regionalen Planungsverbands Main-Rhön vom 19.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Planung den genannten Festlegungen des LEPs bzgl. Ausbau erneuerbarer Energien entspricht und diesbezüglich kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2. Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf den Standortraum
2.1. Landschaft, Freiraum und Erholung
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung die Festlegungen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Landschafts- und Siedlungsbildes am vorliegenden Standort berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2.2. Natur und Artenschutz
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme der Naturschutzbehörde besonders beachtet werden muss.
Gemäß Stellungnahme vom 11.08.2023 besteht durch die Untere Naturschutzbehörde grundsätzlich Einverständnis mit der geplanten Photovoltaik-Anlage. Auf die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
2.3 Landwirtschaft
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten besonders zu beachten ist.
Der Marktgemeinderat weist zudem darauf hin, dass unter dem Photovoltaikmodulen ein ökologischer Anbau von Gemüse auf den Flurstücken Nrn. 1157, 1158, 1184 und 1185 vorgesehen ist. Ein Großteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen wird somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten. Durch den geplanten ökologischen Gemüseanbau und somit den Verzicht auf synthetische / chemische Komponenten, wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert.
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung werden Festsetzungen für den Rückbau der Photovoltaik-Anlagen nach Beendigung des Betriebs sowie grünordnerische Maßnahmen getroffen, durch die die spätere Verfügbarkeit der Flächen für die Landwirtschaft sichergestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
2.4 Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und weist darauf hin, dass die Maßnahme seitens des Landesamts für Umwelt aus Sicht der Rohstoffgeologie zugestimmt werden kann.
Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
2.5 Fulda-Main-Leitung
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Übertragungsnetzbetreiber TenneT und die Bundesnetzagentur bei der Auslegung nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen und eine entsprechende Abstimmung, falls notwendig, durchzuführen.
Der Marktgemeinderat nimmt weiter die Aussagen zur Kenntnis. Die Maßnahme wird seitens des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde grundsätzlich zugestimmt. Auf die Stellungnahmen des Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
c)      Stellungnahme des Landratsamts Bad Kissingen vom 04.08.2023
Stellungnahme der Fachstelle Wasserrecht vom 11.07.2023
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Stellungnahme der Fachstelle Immissionsschutz vom 27.07.2023
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Stellungnahme der Fachstelle Brandschutz vom 14.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Vorgaben zum Brandschutz zur Kenntnis. Die Einhaltung der nötigen gesetzlichen Vorgaben wird im Bauantrag sichergestellt. Auf Bebauungsplanebene wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. In der Begründung zur 11. Flächennutzungsplanänderung wird ein langer Passus zur Thematik mit Verweis auf den parallel laufenden Bebauungsplan aufgenommen.
In Bezug auf die geforderte Löschwasserversorgung verweist der Marktgemeinderat auf die "Fachinformation für die Feuerwehren: Brandschutz an Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) im Freigelände - sog. Solarparks" des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. - Fachbereich 4, von Juli 2011:
"Als Brandlast können hier die Kabel und Teile der PV-Module selbst angenommen werden. Zudem könnte es noch zu einem Flächen-(Rasen)brand kommen. Der Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung in Anlehnung an das DVGW-Arbeitsblatt W 405 erscheint daher entbehrlich. Hier sollte im Erstzugriff im Zuge der Alarmierungsplanung mindestens ein Löschgruppenfahrzeug mit einem Wassertank vorgesehen werden."
Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit einer solchen Vorhaltung wird auf eine Löschwasserversorgung über das Hydrantennetz oder Löschwasserbehälter verzichtet.
Die Zufahrt zur Anlage erfolgt über einen entsprechend ausgebauten landwirtschaftlichen Weg. Die Ausbauart des Weges ist auf schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgelegt, so dass ein Befahren mit Fahrzeugen mit einer Achslast von 10 t und einer Gesamtmasse von 16 t uneingeschränkt möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Stellungnahme der Fachstelle Altlasten vom 11.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Stellungnahme der Fachstelle Städtebau vom 17.07.2023
Beschluss:
Die Solarmodule können in der Tat ein markantes Erscheinungsbild haben. Allerdings ermöglichen sie aufgrund ihrer festgesetzten Höhe (max. 3,50 m) auch eine weitere landwirtschaftliche Nutzung, wie zum Beispiel den Gemüseanbau. Zudem können sie problemlos mit gängigen landwirtschaftlichen Maschinen bewirtschaftet werden. Dies bietet eine interessante Möglichkeit, erneuerbare Energie und landwirtschaftliche Aktivitäten miteinander zu verbinden.
Der Marktgemeinderat weist zudem darauf hin, dass zwischen dem Photovoltaikmodulen ein ökologischer Anbau von Gemüse auf den Flurstücken Nr. 1157, 1158, 1184 und 1185 vorgesehen ist. Ein Großteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen wird somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten.
Der Markt Elfershausen will mit der Bereitstellung der Sondergebietsflächen die Erzeugung von erneuerbaren Energien im Markt Elfershausen nachhaltig unterstützen und so den Anteil regenerativer Energieformen steigern. Der Markt ist bestrebt, ergänzend zu den bereits bestehenden regenerativen Energieerzeugungen aus Windkraft, eine zusätzliche Erzeugungs-möglichkeit auf der Basis der Freifeldphotovoltaik zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Ohne MGRätin Kohlhepp

Stellungnahme der Fachstelle Gesundheitsamt vom 12.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass seitens des Gesundheitsamtes Bad Kissingen Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben besteht.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Ohne MGRätin Kohlhepp
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 10.08.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Zustimmung zur Kenntnis und beschließt, die genannten Ausführungen unter Punkt 3.3 entsprechend zu aktualisieren und zu ergänzen. Zur 11. Flächennutzungsplanänderung wird ein Umweltbericht erstellt, welcher Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung ist.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Ohne MGRätin Kohlhepp
d)     Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom 12.07.2023
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
e)      Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.08.2023
1. Agrarstrukturelle Belange
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass eine Vorabstimmung bezüglich der konkreten Lage mit der Unteren Naturschutzbehörde vorab stattfand. Die Gründe zur Auswahl der Lage wird im Umweltbericht erläutert.
Der Marktgemeinderat beschließt den Gemüseanbau zwischen den Photovoltaikmodulen auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereiches als Festsetzung auf Bebauungsplanebene aufzunehmen. Ein Großenteil der bisher für die Landwirtschaft genutzten Flächen werden somit während des Betriebes der Photovoltaik-Anlage weiterhin für die Landwirtschaft verfügbar gehalten. Durch einen ökologischen Gemüseanbau und somit den Verzicht von synthetischen / chemischen Komponenten wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert.
Der Marktgemeinderat beschließt, für alle geplanten Maßnahmen zur Erhaltung und dem Betrieb der Photovoltaik-Anlagen sowie Pflegemaßnahmen als Festsetzung aufzunehmen, um die Befahrbarkeit auf den Feldwegen innerhalb des Geltungsbereiches sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
2.    Hinweis Schutzgut Boden
Beschluss:
Ebenso beschließt der Marktgemeinderat Pflege- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen als Festsetzung auf Bebauungsplanebene aufzunehmen, um eine ackerbauliche Nutzung nach Rückbau der Module auf der Gesamtfläche sicherzustellen.
Die genannten Hinweise zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
3.    Rückbauverpflichtung
 
Beschluss:
Der Marktgemeinderat weist darauf hin, dass für die Flächen der "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" Pachtverträge zwischen dem Anlagenbetreiber und den Grundstückseigentümern bestehen. Entsprechende Bürgschaften werden, wie vertraglich vereinbart, mit Baubeginn zugestellt.
Der Marktgemeinderat beschließt daher, dass der Rückbau der Anlagenelemente spätestens 1 Jahr nach einer Beendigung der Sondergebietsnutzung erfolgen soll. Dies ist als Festsetzung im Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
4.    Landwirtschaftliche Emissionen und Nutzung der angrenzenden Flächen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die genannten Hinweise im Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" und in der Flächennutzungsplanänderung zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
5.    Hinweis Bodenkontamination
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den Hinweis in den Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" aufzunehmen.
 
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
6.    Pflanzmaßnahmen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass eine Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die geplanten Pflanzmaßnahmen nicht eintreten wird, da entsprechende Pflegemaßnahmen durchzuführen sind. Entsprechende Festsetzungen sind schon im Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" enthalten.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
7.    Weitere Hinweise
Beschluss:
Der Marktgemeinderat hält fest, dass die betroffenen Landwirte bzgl. Flächen-inanspruchnahme bereits informiert worden sind. Der Marktgemeinderat weist außerdem darauf hin, dass für die Flächen der "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" Pachtverträge zwischen dem Anlagenbetreiber und den Grundstückseigentümern bestehen.
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Hinweis zur Nutzung bereits vorhandener Flurwege bei Bau und Betrieb der Anlage in den Entwurfsunterlagen aufzunehmen ist.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0

 
Bereich Forsten:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
 
f)       Stellungnahme der bayerischen Staatsforsten vom 28.07.2023
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
g)      Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 10.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass der Hinweis auf Rücksichtnahme auf die am Rande des Geltungsbereiches vorhandenen Tele-kommunikationslinien im Bebauungsplan aufgenommen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 
h)     Stellungnahme des bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 31.07.2023
Bodendenkmalpflegerische Belange:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
i)       Stellungnahme der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern vom 04.08.2023
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
j)       Stellungnahme des Landesbunds für Vogelschutz i. Bayern e. V. vom 17.07.2023
.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis, dass aus Sicht der LBV - Kreisgruppe Bad Kissingen keine Bedenken gegen die Ausweisung einer SO-Fläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bestehen. Auf die Stellungnahmen des Landesbunds für Vogelschutz in Bayern zum Bebauungsplan sowie auf die daraus resultierende Beschlussfassung wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
k)     Stellungnahme der Fernwasserversorgung Franken vom 27.06.2023
.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass in diesem Bereich keine unterirdischen Anlagen anderer Versorgungsunternehmen liegen.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
l)       Stellungnahme des Bayernwerk Netz GmbH vom 03.08.2023
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
m)   Stellungnahme der PLEdoc GmbH vom 19.07.2023
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 

 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Stellungnahme 1 vom Privat vom 28.07.2023
MGR Simon informierte hierzu, dass mit dem Grundstückseigentümer vor Ort eine Lösung für die Zufahrt getroffen wurde.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Zufahrt auf dem Flurstück 1159 erhalten bleibt. Aufgrund des Zaunabstands von 15 m zum Straßenrand wird die Zufahrt sowie die Befahrung des Feldweges Nr. 1192 weiterhin sichergestellt. Der Zaun auf dem Flurstück 1185 parallel ist etwa 6,5 m hinter der östlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 1192 geplant. Daher ergibt sich diesbezüglich keine Verschlechterung der jetzigen Situation.
Damit eine Befahrbarkeit des Feldweges auf dem Flurstück 1192 gesichert wird, beschließt der Marktgemeinderat, dass keine Ausgleichsflächen auf den angrenzenden Flurstücken entlang der KG 42 auf Bebauungsplanebene festzusetzen sind.
Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
 
Marktgemeinderat Hausmann wies darauf hin, dass auch die Autobahndirektion aufgrund der Nähe zur Autobahn am Verfahren beteiligt werden sollte.
 

 
 



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Tel.: 09704/9110-0
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