Der Marktgemeinderat stellt fest, dass sowohl die vorgebrachten Anregungen wie zuvor beschlossen als auch folgende Änderungen in den Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" aufgenommen werden:
- Festsetzung B 1.1 wird wie folgt ergänzt:
Der in der Planzeichnung mit "SO" bezeichnete Bereich wird nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik - Freiflächenanlage" festgesetzt.
Zulässig sind folgende Nutzungen:
- Anlagen zur Solarenergienutzung (Photovoltaikmodule / -anlagen)
- baulichen Einrichtungen für technische Nebenanlagen wie z.B. Übergabestationen, Trafostationen; Wechselrichter oder Einrichtungen zur Zwischenspeicherung von Energie.
- Einfriedungen
- landwirtschaftliche Nutzungen zwischen den Modulreihen
- Festsetzung B 1.2 wird wie folgt geändert:
Die Flächen, die für diese Nebenanlagen in Anspruch genommen werden, dürfen einen Anteil von 1 % der Gesamtnettobauflächen nicht überschreiten.
- Festsetzung C 1.1 wird wie folgt ergänzt:
Die Gebäudefassaden sind in Putz, Sichtbeton oder mit einer Holzverkleidung zu erstellen. Metallstationen sind ausschließlich in nichtreflektierenden, gedeckten Farben zulässig.
- Festsetzungen C 4.1 und C 4.2 entfallen
Der Bebauungsplan "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" mit Begründung vom 12.05.2023 sowie dem Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 21.04.2023 werden gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2023 geändert und erhalten das Datum 11.12.2023. Der Bebauungsplanentwurf "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" und die dazugehörigen Textteile (Begründung, Umweltbericht mit integriertem Grünordnung und Eingriffs- / Ausgleichs - Bilanzierung, Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sowie Blendgutachten vom 06.06.2023) werden vom Marktgemeinderat angenommen.
Der Bebauungsplanentwurf "Photovoltaik-Freiflächenanlage Langendorf" wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Bekanntmachung sowie die Durchführung der Beteiligung erfolgen durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Auktor Ingenieur GmbH aus Würzburg.
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |