Bauvorhaben: Bestehende Lagerhalle: Rückbau Dachstuhl mit Gebäudeerhöhung und Wiedermontage Dach; bestehendes Wohnhaus: Rückbau EG mit Dachstuhl, Neubau einer Baumaterial-Lagerhalle und Nutzungsänderung zum Büro; Neubau Zufahrt zum Bürogebäude mit Stellplätzen
Bauort: Machtilshausen, Wasserlosener Str. 25
Gemarkung Machtilshausen
Flurnr.: 3787; 3786; 3786/1; 3785
Das Vorhaben liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan im Ortsinnenbereich.
Es gelten die Regelungen des BauGB in Verbindung mit der BayBO.
Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Ebenso ist eine Entscheidung über die Zufahrt zu treffen.
Bezüglich der Bauvorhaben wurden keine Einwände erhoben.
Hinsichtlich der Zufahrt über den bestehenden Feldweg Fl.Nr.3758 war der Marktgemeinderat der Auffassung der Nutzung zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen wird und die Untere Naturschutzbehörde der Befestigung des Wegeabschnittes zustimmt.
Vom Bauherrn ist daher ein genauer Plan mit Beschreibung vorzulegen.
Im Nutzungsvertrag sind u.a. folgende Punkte aufzunehmen:
- Keine Räum- und Streupflicht der Gemeinde
- Befestigung und Unterhalt auf Kosten des Bauherrn
- Weitere Nutzung als Anwandweg
Dem vorgelegten Antrag bezüglich der baulichen Maßnahmen wird zugestimmt.
Der Nutzung einer Teilfläche des Feldweges Fl.Nr. 3785 für die Zufahrt wird unter den genannten Voraussetzungen zugestimmt. Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |