Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage
Bauort: Fuchsstadt, Kapellenstr. 21
Gemarkung Fuchsstadt
Flurnr.: 3667/39
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes "Hinterm Turm" und entspricht nicht dessen Festsetzungen.
Von folgenden Festsetzungen sind Befreiungen erforderlich:
· Dachneigung Wohngebäude: geplant: 5° (Pultdach/Flachdach), zulässig: 15° - 45°
· Dachneigung Garage, Carport, Windfang und Abstellraum: geplant: 0° - 1° (Flachdach, Gründach, extensive Begrünung), zulässig: 15° - 45°
· Geschossigkeit: geplant: II (Erd- und Obergeschoss), zulässig: I/II (Erd- und Untergeschoss)
· Baugrenze: geringfügige Überschreitung der Baugrenze im Bereich des Eingangsbereiches in Richtung Straße;
Durch Zustimmung der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des o. g. qualifizierten Bebauungsplans erteilt der Gemeinderat nach §31 BauGB das gemeindliche Einvernehmen.
Bemerkung:
Beantragte Befreiungen hinsichtlich der Traufhöhe und der Firstrichtung sind nicht erforderlich, die entsprechenden Festsetzungen wurden mit der 3. Änderung des BBP ersatzlos gestrichen.
Dem vorgelegten Antrag mit den Befreiungen wird zugestimmt. Ja-Stimmen: | 10 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 3 ; 1. Bgm. Gerner; GR Luxem; GR Ruser |