Gemäß dem Gesetzentwurf werden Kommunen bis 100.000 Einwohner verpflichtet, bis zum 30.06.2028 eine Wärmeplanung zu erstellen.
Derzeit gibt es jedoch ein Förderprogramm für die Erstellung von Wärmeplanungen mit einer Förderhöhe von 90 %.
Die Antragsstellung erfolgt über die Klimaschutzkoordinatorin des Landkreises.
Hier wurde jedoch am 05.12.2023 folgendes mitgeteilt:
Nach Angaben der Projektträgerin Z U G gGmbH (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) kann derzeit keine Bewilligung von neuen Fördervorhaben erfolgen und auch die Annahme von Anträgen wurde am 04.12.2023 mit sofortiger Wirkung gestoppt. Das betrifft aktuell alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative, also auch das der kommunalen Wärmeplanung. Auf der Website www.klimaschutz.de können Sie sich über den neuesten Stand zur Haushaltssperre und den damit verbundenen Auswirkungen auf Förderungen im Bereich Klimaschutz informieren.
Es wäre daher festzulegen, ob ein Antrag auf Förderung gestellt wird, sobald dies wieder möglich ist.
Beschluss:
Der Antrag auf Förderung soll gestellt werden, wenn das Förderprogramm zu gleichen Konditionen weitergeführt wird.
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